Kleingärten
Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage gemäß § 1 Bundeskleingartengesetz).
Die Landeshauptstadt Potsdam ist Eigentümerin von etwa 2800 Kleingärten. Diese verteilen sich auf eine Fläche von ca. 112 ha in rund 50 Kleingartenanlagen. Die Verwaltung der städtischen Kleingartenflächen ist durch einen Zwischenpachtvertrag an den Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V. (VGS) übertragen worden. Interessenten und Nutzer werden deshalb gebeten, sich daher mit ihrem Anliegen direkt an den VGS zu wenden.

