Erholungsgärten
Neben den Kleingärten werden ca. 750 Erholungsgärten weitestgehend direkt durch den KIS selbst verwaltet. Erholungsgärten können sich im Gegensatz zu Kleingärten auch in einer Einzellage befinden. Auch hier gibt es aber größere Anlagen, wie z.B. am Schlänitzsee. Ferner unterliegen Erholungsgärten nicht den Anbaubeschränkungen des Bundeskleingartengesetzes. Die Kontaktaufnahme erfolgt direkt mit dem KIS. Lediglich für die Erholungsgartenanlage Anglersiedlung Kanalbrücke am Sacrow-Paretzer-Kanal ist der Zwischenpächter, der Anglersiedlung Kanalbrücke e.V., ihr Ansprechpartner.

