Erbbaurechte und gesetzliche Vertretung
Eine weitere Zuständigkeit liegt in der Verwaltung der kommunalen Erbbaurechte. Erbbaurechte gewähren eine grundbuchlich gesicherte langfristige und eigentümerähnliche Nutzungsmöglichkeit an einem Grundstück. Ferner nimmt der KIS auch in einigen Fällen die Rolle des gesetzlichen Vertreters für Grundstücke wahr, deren Eigentümer unbekannt bzw. nicht auffindbar sind.

